[dk] Auf dem Weg zur elektronischen Prüfung

Andreas Westfeld andreas.westfeld at htw-dresden.de
Fr Jun 20 14:19:08 CEST 2014


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie über zunehmendes Streben nach einer elektronischen
Prüfung an unserer Hochschule informieren. Derzeit gibt es dafür noch
keine Rechtsgrundlage in der Prüfungsordnung. Es ist aus meiner Sicht
aber sinnvoll, dass der Studentenrat im Diskurs mitwirkt. Ich halte
vorliegend in Pillnitz eine Minimalvariante für datenschutzrechtlich
vertretbar, die praktisch noch fast der Verwendung des Taschenrechners
in einer schriftlichen Prüfung entspricht und zusätzlich auf Papier
verzichtet. Die Lösung liegt zwischen den beiden Extrempositionen an der
Hochschule (a) was nicht verboten ist, wäre erlaubt [missachtet
Gesetzesbindung der Hochschule, Art. 20 Abs. 3 GG] und (b) soweit keine
Tastatur an der direkten Formulierung und Abgabe der Lösung des
Prüflings beteiligt ist, seien elektronische Hilfsmittel für Klausuren
zulässig [wohl wahr, aber zu restriktiv].

Es wäre hilfreich für mich, wenn Sie sich dazu eine Meinung bilden und
mich dabei auf dem laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Westfeld

Datenschutzbeauftragter der Hochschule


-------- Original Message --------
> aus einer Nachricht an mich:
Unabhängig von Ihrer aktuellen Zustimmung sehe ich - nebenbei bemerkt - mit
Ihrer Unterstützung Entwicklungsoptionen für solche Prüfungen an unserer
Hochschule. Voraussetzung ist jedoch eine für alle Kollegen gleichermaßen
verbindliche Anwendung bestehender Regeln.
Ungeachtet dessen erinnere ich mich sehr gut an durchaus positive
Erfahrungen an meiner alten Hochschule betreffs Zusammenarbeit auch mit dem
Prüfungsamt. Ich würde also gerne zukünftig zur alten Version zurück kommen
oder - noch besser - in Zusammenarbeit mit Ihnen, dem Prüfungsamt und
anderen Kollegen nach neuen Wegen für effizientere Prüfungslösungen suchen.
In diesem Kontext scheinen mir ihre Überlegungen betreffs Vertrag mit 1&1
durchaus einer Diskussion wert.
Selbst wenn ich also momentan die Prüfungen auf die beschriebene, sehr
einfache Weise realisieren werde, hoffe ich Sie ab Anfang kommenden
Semesters zu diesen Fragen konsultieren zu dürfen.

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Andreas Westfeld [mailto:andreas.westfeld at htw-dresden.de]
Gesendet: Freitag, 20. Juni 2014 12:44

[...]

ich habe mir die Verfahrensmeldung angesehen und halte die Angaben für
vollständig. Wenn nur Sie die Daten erhalten, dann sollte Nummer 5 der
Meldung leer bleiben, da Sie nicht Dritter, sondern datenverarbeitende
Stelle sind (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 SächsDSG). Wegen der Analogie des
Computereinsatzes beim vorliegenden Verfahren mit einem Hilfsmittel, das
Sie zulassen können, sehe ich nach den mir vorliegenden Unterlagen -
auch in Abwägung mit den berechtigten Interessen der Betroffenen - keine
datenschutzrechtlichen Gründe die gegen den Einsatz des Verfahrens sprechen.

Bitte lassen Sie mir gelegentlich ein unterschriebenes Exemplar der
Meldung mit der Hauspost zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Westfeld

On 20.06.2014 11:30, [...] wrote:
> anbei wie heute abgesprochen die Verfahrensmeldung zu meinen Prüfungen
> in der Hoffnung, dass ich alles richtig verstanden und ausgefüllt habe.
> 
> Zusätzlich schicke ich Ihnen Ausführungen zum Entwicklungsstand, die
> vielleicht für eine Bewertung der Handhabung des entwickelten Programms
> hilfreich sind. Für eventuelle Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.


-- 
Andreas Westfeld, 0432 01CC F511 9E2B 0B57 5993 0B22 98F8 4AD8 EEEA
HTW Dresden, Fakultät Informatik/Mathematik
Informatikrecht/Informationssicherheit, Zimmer Z337
Tel. +49-351-462-3372, https://www.htw-dresden.de/~westfeld





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Dateityp    : application/pkcs7-signature
Dateigröße  : 4951 bytes
Beschreibung: S/MIME Cryptographic Signature
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