[dk] Videokonferenzsysteme für das Sommersemester

Patrick Pietsch s82756 at htw-dresden.de
Fr Mär 12 18:58:49 CET 2021


Lieber Herr Westfeld,

danke für ihre E-Mail, ich habe die Information unter den
Kommilitonen meines Jahrganges geteilt, sie hatte die aufkommende
Problematik bereits in der Vorlesung IT-Sicherheit angedeutet.

Nach der Auskunft der Webseite des Bereichs Datenkultur [1] ist der
Posten unbesetzt, gleiches gilt für den Datenschutzbeauftragte des
StuRas [2].

Ich hoffe aber, dass das Referat Hochschulpolitik reagiert und auch
mich auf dem Laufenden hält bzw. im Zweifelsfall Unterstützung anfragt.

Viele Grüße aus Königstein
Patrick Pietsch

[1] https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ref/hopo/dk
[2]
https://www.stura.htw-dresden.de/stura/beauftragte/ds/beauftragung-datenschutz

Am Fri, 12 Mar 2021 18:00:58 +0100
schrieb Andreas Westfeld <andreas.westfeld at htw-dresden.de>:

> Liebe Mitglieder des Studentenrates, liebes Referat Datenkultur,
> 
> wie Sie vielleicht wissen, ist Frau Niehues Ende Februar in den
> Ruhestand gegangen. Ich habe ihren Sachverstand und insbesondere ihre
> juristische Kompetenz sehr geschätzt.
> 
> In seiner neuen Zusammensetzung hat das Rektorat am Dienstag einen
> „Vorratsbeschluss“ gefasst, 200 Lizenzen für das
> Zoom-Videokonferenzportal zu beschaffen.
> 
> Ich habe dem Rektorat gegenüber immer betont, dass ich gegen eine
> Vorortinstallation (on premise) von Zoom nichts einzuwenden habe und
> diese empfohlen. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hat die
> Verwendung von Zoom durch staatliche sächsische Hochschulen (in der
> Cloud-Variante) beanstandet.
> 
> Spätestens seit dem Schrems-II-Urteil ist bekannt, dass US-Anbieter
> wie Zoom insbesondere zwingendem US-Recht unterliegen (FISA), mit dem
> die betroffenen Personen um ihre Rechte und Freiheiten gebracht oder
> daran gehindert werden, die sie betreffenden personenbezogenen Daten
> zu kontrollieren. Der FISA gilt unabhängig davon, ob der US-Anbieter
> auf europäischen Servern verarbeitet.
> 
> Dennoch habe ich unmittelbar nach Bekanntwerden des
> Rektoratsbeschlusses die Unterlagen zur Prüfung und Beratung
> angefordert (vertragliche Unterlagen, Datenschutz-Folgenabschätzung
> gem. Art. 35 der Datenschutz-Grundverordnung). Aus dem heutigen
> Schreiben der Prorektorin für Lehre und Studium (s. u.) wird klar,
> dass zumindest Vertragsunterlagen vorliegen müssen. Diese enthält man
> mir vor.
> 
> Damit wird bewusst ein wichtiges Instrument umgangen, das dem Schutz
> für die Rechte und Freiheiten der Studentinnen und Studenten dient.
> Um so stärker müssen sich die Studentinnen und Studenten der HTW
> Dresden für Ihre Rechte selbst einsetzen.
> 
> Was ist aus Sicht der betroffenen Personen zu beachten?
> 
> 1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Lehre ist nicht
> ohne wirksame Einwilligung der betroffenen Personen zulässig. Wenn
> die Zwecke der Verarbeitung nicht genannt werden (die Telemetrie der
> Zoom-Seite bewertet z. B. persönliche Aspekte, insbesondere die
> wirtschaftliche Lage, persönliche Vorlieben oder Interessen, das
> Verhalten und den Aufenthaltsort durch Verknüpfung der anfallenden,
> zum Teil unscheinbar wirkenden Metadaten mit einem
> Sekundärdatenstamm; dabei wird der Zweck nicht genannt) ist eine
> wirksame Einwilligung aber nicht möglich.
> 
> 2. Die staatlichen sächsischen Hochschulen sind durch das
> Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) mit
> Schreiben vom 20. August 2020 (Dr. Werner) gebeten worden, „künftig
> datenschutzkonforme Lösungen zu nutzen“. Dabei könne es hilfreich
> sein, entsprechende Konzepte an den jeweiligen Hochschulen mit den
> dortigen Datenschutzbeauftragten abzustimmen.
> 
> 3. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte (SDB) sieht ausdrücklich ein
> praktisches Nutzungsverbot für das Videokonferenzportal Zoom
> (Schreiben vom 30. April 2020). Diese Auffassung (Schreiben des SDB
> vom 28. Juli 2020) berücksichtigt insbesondere eine
> Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und die Ablösung der ungeeigneten
> Betriebsart Electronic Codebook (ECB; vgl. Schreiben des SMWK vom 2.
> Juli 2020, Staatssekretärin Franke)
> 
> 4. Das Rektorat hat die Nutzung des Videokonferenzportals Zoom als
> rechtswidrige Maßnahme zu beanstanden (§ 83 Abs. 4 Satz 1 des
> Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes).
> 
> 5. Die datenschutzrechtlich mildere Alternative (BBB) kommt ohne
> Verarbeitung von Anbietern aus Drittländern aus und verfügt über eine
> getestete Kapazität von 180 Teilnehmern bei mehreren Videoströmen in
> FullHD-Qualität und wahlweise geteiltem Bildschirm, Bildschirmfenster
> oder Präsentation.
> 
> Das heutige Schreiben der Prorektorin für Lehre und Studium (s. u.)
> erweckt den Eindruck, als wäre MS Teams schlimmer als Zoom. Aus
> meiner Sicht ist zu beachten, dass Zoom nicht einmal einen
> Duldungsstatus, sondern den Status „durch den SDB beanstandet“ hat:
> 
> * BBB: datenschutzkonform
> * MS Teams: geduldet (ordnungswidrig aber sanktionsfrei, soweit die
> mit dem SDB ausgehandelten Duldungsbedingungen eingehalten werden)
> * Zoom: durch die Datenschutzaufsicht SDB für staatliche Hochschulen
> im Freistaat Sachsen beanstandet, die Rechtsaufsicht SMWK bittet die
> Hochschulen in diesem Zusammenhang ausdrücklich, datenschutzkonforme
> Lösungen einzusetzen
> 
> Ich bitte die Studentinnen und Studenten unserer Hochschule, von
> ihren Lehrenden datenschutzkonforme Verarbeitung und die Wahl dafür
> geeigneter Werkzeuge einzufordern. Als Hochschullehrer habe ich in
> den vergangenen Semestern sehr positive Erfahrungen mit BBB gemacht.
> 
> Fragen beantworte ich gern.
> 
> Viele Grüße
> 
> Andreas Westfeld
> 
> Datenschutzbeauftragter der HTW Dresden
> 
> 
> > Am 12.03.2021 um 14:26 schrieb Haubold, Anne-Katrin
> > <anne-katrin.haubold at htw-dresden.de>:
> > 
> > Liebe Kolleginnen und Kollegen, 
> >  
> > für die anstehende Vorlesungszeit des Sommersemesters möchten wir
> > Ihnen heute einige zusätzliche Informationen mitteilen,
> > insbesondere hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Tools für die
> > Online-Lehre. BigBlueButton BigBlueButton bleibt Ihnen als
> > Videokonferenzsystem in den bekannten Varianten und mit den
> > kommunizierten Einschränkungen (Kameras, Anzahl der
> > Teilnehmer:innen < 100) erhalten. Es ist eines derjenigen Systeme,
> > die vom sächsischen Landesdatenschutzbeauftragtem als bedenkenlos
> > einsetzbar angesehen wird. Daher sollte BigBlueButton auch für
> > Gremiensitzungen verwendet werden. Zoom Wir konnten in
> > Verhandlungen mit Zoom für die HTW eine angepasste
> > Lizenzvereinbarung schließen. Diese gestattet uns die Nutzung des
> > s.g. EU-Zoom-Clusters von Zoom. Dabei findet die Verarbeitung
> > personenbezogener Daten von Meeting-Teilnehmenden ausschließlich in
> > Rechenzentren in der Europäischen Union statt. Die Freigabe der
> > Zoom-Lizenzen zur Nutzung für die Lehre wird ab dem 15.03.2021
> > möglich sein. Wenn Sie Zoom für Ihre Lehrveranstaltungen nutzen
> > möchten, senden Sie uns bitte zeitnah eine E-Mail an
> > plus at htw-dresden.de <mailto:plus at htw-dresden.de>. Um die
> > Administration der verschiedenen Videokonferenzsysteme so wenig
> > aufwändig wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie zu prüfen, ob
> > Sie sich auf die Nutzung eines Videokonferenzsystems beschränken
> > können. Das hilft uns dabei Kapazitäten und Personalressourcen
> > besser zu planen. MS Teams Im Sommersemester wird Ihnen weiterhin
> > MS Teams zur Verfügung stehen. Bei MS Teams ist zu beachten, dass
> > dieses auch weiterhin nur einen Duldungsstatus hat. Zugänge können
> > über einen neuen Self-Service (https://msts.htw-dresden.de
> > <http://msts.htw-dresden.de/>) beantragt werden. Mit dem Self
> > Service kann sich jeder Studierende und Mitarbeitende ohne M365
> > Login ein Login generieren und Mitarbeitende und Studierende mit
> > M365 ihr Passwort zurücksetzen. Damit entfällt die Einschreibung im
> > OPAL für die Studierenden. Die E-Mail-Adresse
> > msteams.support at htw-dresden.de
> > <mailto:msteams.support at htw-dresden.de>nutzen Sie weiterhin bei
> > Problemen, welche über den Self-Service hinaus gehen. BigBlueButton
> > für studentische Tutoren/Tutorinnen Mit Ablauf des Wintersemesters
> > 2020/21 inkl. des erweiterten Prüfungszeitraums sind die
> > BBB-Anträge der studentischen Tutoren und der Lehrbeauftragten ohne
> > Lehrauftrag für das SoSe zum 06.03.2021 abgelaufen. Die Nutzendenen
> > wurden 2 Wochen vor Ablauf des Accounts per E-Mail informiert und
> > auf das Prozedere einer ggf. notwendigen Neubeantragung für das
> > SoSe 2021 hingewiesen. Hinweise, wie in den Fakultäten Zugänge für
> > studentische Tutoren/Tutorinnen zu beantragen sind, finden Sie hier
> > (https://www.htw-dresden.de/hochschule/lehre-an-der-htw-dresden/beratung-und-service/online-lehre/bigbluebutton?no_cache=1#c81482
> > <https://www.htw-dresden.de/hochschule/lehre-an-der-htw-dresden/beratung-und-service/online-lehre/bigbluebutton?no_cache=1#c81482>).
> > Weitere Werkzeuge Daneben werden Ihnen im Sommersemester neben OPAL
> > und Videocampus weiterhin die Werkzeuge Tweedback sowie für
> > Online-Prüfungen HTWexam zur Verfügung stehen.  
> 
> […]
> 



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