Mitteilung Ärztliches Attest - StuRa HTW Dresden

Referat Studium - StuRa HTW Dresden studium at stura.htw-dresden.de
Do Sep 20 01:20:23 CEST 2018


Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,

wie ihr sicherlich alle schon bemerkt habt, wurden an der HTW Dresden 
zum 01.09.2018 fast alle Prüfungsordnungen geändert. Lediglich die 
Fakultäten Maschinenbau und Landbau/Umwelt/Chemie betrifft dies nach 
unseren Recherchen nur teilweise. Wann und ob die Änderungen an diesen 
Fakultäten vollständig in Kraft treten und umgesetzt werden, ist bisher 
nicht klar.

Eine der wesentlichsten Änderungen aller Prüfungsordnungen betrifft das 
„Ärztliche Attest“ zur Vorlage beim Prüfungsamt sowie die dazu 
geforderte Erklärung über den Rücktritt von Prüfungen.

Während die erste Version des Formulars „Ärztliches Attest“ noch Angaben 
zu den Symptomen verlangte, wurde dies nun mittlerweile in einer 
nachträglich geänderten Version als optional bezeichnet.

*ACHTUNG:        Das Formular im QIS-Portal der Hochschule ist falsch 
verlinkt, wir werden euch daher das richtige Formular auf unserer 
Website ablegen, weisen jedoch gleichzeitig darauf hin, dass es 
rechtlich sehr bedenklich ist, diese Formulare überhaupt zu benutzen:*

*https://stura.htw-dresden.de/stura/ref/studium/studienende/aerztliches-attest/aerztliches-attest/view* 
<https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ref/studium/studienende/aerztliches-attest/aerztliches-attest/view>

Wir möchten euch weiterhin darauf hinweisen, dass die Änderungen der 
Prüfungsordnungen alle Jahrgänge betreffen.

Ausnahmen hiervon sind nach unseren Recherchen auf der Website der 
Hochschule momentan die Fakultät Landbau/Umwelt/Chemie, in welcher 
bisher noch keine Änderung diesbezüglich erfolgte, sowie die Fakultät 
Maschinenbau wonach die Änderung ab dem Immatrikulationsjahrgang 
2018/2019 gültig ist.

Leider war es uns bisher nicht möglich, ein klärendes Gespräch mit der 
Hochschule zu führen. Ebenso scheinen uns noch Informationen zu fehlen, 
wonach das Verfahren klar und eindeutig geregelt ist.

Unserer Ansicht nach ist das gesamte Verfahren ohnehin nicht im 
Interesse der Studierendenschaft, wobei wir uns übergangen und nicht 
einbezogen fühlen. Dabei wurde sowohl das erste als auch das aktuelle 
Formular, obwohl wir bereits Bedenken dazu geäußert hatten, abermals 
ohne uns in Kenntnis zu setzen erstellt und verändert! Wir hatten somit 
kaum eine Möglichkeit an diesem Verfahren mitzuwirken, offenbar war dies 
auch nicht gewollt.

Vor etwa zwei Jahren verlor die Hochschule einen Rechtsstreit, woraufhin 
sie nun der Meinung ist, dieses Verfahren für alle Studierende bindend 
einzuführen zu müssen. Eins steht jedoch fest. Die Hochschule möchte 
sich hier lediglich rechtlich durch dieses Verfahren absichern, welches 
sie sich durch uns Studierende bezahlen lässt. Jedes Attest kostet Geld. 
Wenn hierbei noch behauptet wird, dass dies im Interesse der 
Studierenden ist, dann handelt es sich um bewusste Irreführung.

Nach unserer Sicht handelt es sich um pure Willkür, da es keine 
gesetzliche Notwendigkeit zur Einführung eines solch drastischen 
Verfahrens gibt. Das Hochschulfreiheitsgesetz stellt es der Hochschule 
frei, dieses Verfahren zu regeln. Eine klare Bestimmung, dass die 
Hochschulen dieses Verfahren einführen müssen, gibt es nicht.

Die Liste der offenen Frage ist lang, wie auch der Wunsch einer klaren 
und eindeutigen Klärung, nicht zu vergessen die klare Forderung zur 
Rückkehr zur Normalität.

Wir lehnen jedwedes Verfahren, in welchem Studierende in irgendeiner 
Form benachteiligt werden ab. Bitte schreibt uns eure Meinungen und 
offenen Fragen zu diesem Thema, damit wir mit diesen an die Hochschule 
herantreten können. Wenn ihr Bedarf an einer Podiumsdiskussion zu diesem 
Thema habt, können wir dies gern schnellstmöglich in die Wege leiten.

Liebe Grüße

Euer Referat Studium

Studentische Vertretung des StuRa HTW Dresden

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