Mitteilung Ärztliches Attest - StuRa HTW Dresden
Referat Studium - StuRa HTW Dresden
studium at stura.htw-dresden.de
Do Sep 20 01:20:23 CEST 2018
Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,
wie ihr sicherlich alle schon bemerkt habt, wurden an der HTW Dresden
zum 01.09.2018 fast alle Prüfungsordnungen geändert. Lediglich die
Fakultäten Maschinenbau und Landbau/Umwelt/Chemie betrifft dies nach
unseren Recherchen nur teilweise. Wann und ob die Änderungen an diesen
Fakultäten vollständig in Kraft treten und umgesetzt werden, ist bisher
nicht klar.
Eine der wesentlichsten Änderungen aller Prüfungsordnungen betrifft das
„Ärztliche Attest“ zur Vorlage beim Prüfungsamt sowie die dazu
geforderte Erklärung über den Rücktritt von Prüfungen.
Während die erste Version des Formulars „Ärztliches Attest“ noch Angaben
zu den Symptomen verlangte, wurde dies nun mittlerweile in einer
nachträglich geänderten Version als optional bezeichnet.
*ACHTUNG: Das Formular im QIS-Portal der Hochschule ist falsch
verlinkt, wir werden euch daher das richtige Formular auf unserer
Website ablegen, weisen jedoch gleichzeitig darauf hin, dass es
rechtlich sehr bedenklich ist, diese Formulare überhaupt zu benutzen:*
*https://stura.htw-dresden.de/stura/ref/studium/studienende/aerztliches-attest/aerztliches-attest/view*
<https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ref/studium/studienende/aerztliches-attest/aerztliches-attest/view>
Wir möchten euch weiterhin darauf hinweisen, dass die Änderungen der
Prüfungsordnungen alle Jahrgänge betreffen.
Ausnahmen hiervon sind nach unseren Recherchen auf der Website der
Hochschule momentan die Fakultät Landbau/Umwelt/Chemie, in welcher
bisher noch keine Änderung diesbezüglich erfolgte, sowie die Fakultät
Maschinenbau wonach die Änderung ab dem Immatrikulationsjahrgang
2018/2019 gültig ist.
Leider war es uns bisher nicht möglich, ein klärendes Gespräch mit der
Hochschule zu führen. Ebenso scheinen uns noch Informationen zu fehlen,
wonach das Verfahren klar und eindeutig geregelt ist.
Unserer Ansicht nach ist das gesamte Verfahren ohnehin nicht im
Interesse der Studierendenschaft, wobei wir uns übergangen und nicht
einbezogen fühlen. Dabei wurde sowohl das erste als auch das aktuelle
Formular, obwohl wir bereits Bedenken dazu geäußert hatten, abermals
ohne uns in Kenntnis zu setzen erstellt und verändert! Wir hatten somit
kaum eine Möglichkeit an diesem Verfahren mitzuwirken, offenbar war dies
auch nicht gewollt.
Vor etwa zwei Jahren verlor die Hochschule einen Rechtsstreit, woraufhin
sie nun der Meinung ist, dieses Verfahren für alle Studierende bindend
einzuführen zu müssen. Eins steht jedoch fest. Die Hochschule möchte
sich hier lediglich rechtlich durch dieses Verfahren absichern, welches
sie sich durch uns Studierende bezahlen lässt. Jedes Attest kostet Geld.
Wenn hierbei noch behauptet wird, dass dies im Interesse der
Studierenden ist, dann handelt es sich um bewusste Irreführung.
Nach unserer Sicht handelt es sich um pure Willkür, da es keine
gesetzliche Notwendigkeit zur Einführung eines solch drastischen
Verfahrens gibt. Das Hochschulfreiheitsgesetz stellt es der Hochschule
frei, dieses Verfahren zu regeln. Eine klare Bestimmung, dass die
Hochschulen dieses Verfahren einführen müssen, gibt es nicht.
Die Liste der offenen Frage ist lang, wie auch der Wunsch einer klaren
und eindeutigen Klärung, nicht zu vergessen die klare Forderung zur
Rückkehr zur Normalität.
Wir lehnen jedwedes Verfahren, in welchem Studierende in irgendeiner
Form benachteiligt werden ab. Bitte schreibt uns eure Meinungen und
offenen Fragen zu diesem Thema, damit wir mit diesen an die Hochschule
herantreten können. Wenn ihr Bedarf an einer Podiumsdiskussion zu diesem
Thema habt, können wir dies gern schnellstmöglich in die Wege leiten.
Liebe Grüße
Euer Referat Studium
Studentische Vertretung des StuRa HTW Dresden
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