Antwort Ärztliche Attest - StuRa HTW Dresden

Referat Studium - StuRa HTW Dresden studium at stura.htw-dresden.de
Do Sep 27 20:06:48 CEST 2018


Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,

liebe Angehörige der Hochschule,

aufgrund unserer Mail (Ärztliches Attest / Änderung Prüfungsordnungen) 
an Euch antwortete nun die Hochschule. Wir begrüßen die Stellungnahme 
sehr und möchten Euch natürlich weiterhin über die aktuellen 
Entwicklungen informieren.

Eingangs möchten wir auch für die Vielzahl von Antworten auf unsere 
erste Nachricht danken. Selbstverständlich werden wir sie in Gänze 
berücksichtigen und bei einer kommenden Gelegenheit der Hochschule 
vorstellen.

Insgesamt konnten wir feststellen, dass der Konsens darin liegt, dass 
das durch die Hochschule eingeführte Verfahren auf Unverständnis stößt 
und als unverhältnismäßig angesehen wird. Außerdem wurde mehrfach der 
Wunsch nach mehr Kommunikation geäußert.

An dieser Stelle möchten wir daher zu einer*Podiumsdiskussion am 
09.10.2018 ab 15 Uhr*(zu Beginn der Gremienblockzeit) einladen. 
Natürlich sind ebenso gern Herrn Rektor Professor Roland Stenzel und 
Herr Prorektor (für Lehre und Studium) Professor Ralph Sonntag, sowie 
alle weiteren Mitglieder des Senates und der Fakultätsräte eingeladen. 
Insbesondere richten wir auch eine Einladung als "Ehrengästinnen" an 
Frau Professorin Marina Vogel, die Dekanin der Fakultät an der die 
Reglung noch nicht eingeführt wurde, und Frau Professorin Gudrun Flach, 
als Vorsitzende des Prüfungsausschusses der Fakultät Elektrotechnik.

Geplant ist die Veranstaltung im Raum S239. Sollte dieser Raum bereits 
vergeben sein, so findet sie notfalls im Raum A105/A106 statt. Wir 
werden Euch spätestens am 08.10.2018 den Raum per E-Mail endgültig 
bekannt geben. Dort werden wir gern alle Fragen ausführlich beantworten. 
Wir freuen uns auf Euch.

Letztlich möchten wir an dieser Stelle noch einige wenige Dinge 
bezüglich der E-Mail von der Hochschule klarstellen, um Euch die 
Gelegenheit zu geben, Euch bei Bedarf vorab damit auseinanderzusetzen.

-          Die Hochschule ist unter anderem tatsächlich nach § 34 Abs. 1 
Nr. 11 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz dazu verpflichtet das 
Verfahren zu regeln. Dieser Pflicht ist die Hochschule bereits in der 
Vergangenheit nachgekommen, indem ein „normaler“ Krankenschein gefordert 
wurde. Theoretisch könnte die Hochschule auch nur einen 
selbstgeschriebenen Zettel durch die Studierenden verlangen. Einen 
gesetzlichen Zwang für ein ärztliches Attest gibt es nicht.

-          Hinsichtlich der Gerichtsentscheidung ist klarzustellen, dass 
es sich nicht um ein Urteil, sondern eine Einschätzung eines Richters 
während eines Verfahrens handelte. Die Hochschule bekam lediglich den 
Hinweis, dass es den Prüfungsausschüssen nicht ausreichen kann, aufgrund 
eines Krankenscheins überhaupt beurteilen zu können, ob Studierende 
prüfungsunfähig sind oder nicht. Daher wäre das Gerichtsverfahren 
wahrscheinlich so oder so negativ für die Hochschule ausgegangen.

-          Ebenso ist die gängige Rechtsprechung in Deutschland für uns 
kein hinreichender Grund, da Judikative und Legislative stets getrennt 
sind. Somit ist es den Hochschulen derzeit freigestellt. Die Hochschule 
führte dieses Verfahren also freiwillig und ohne gesetzlichen Zwang ein. 
Anscheinend möchte sich die Landesregierung - ferner das zuständige 
Staatsministerium - vor den Landtagswahlen nicht näher mit einer Klärung 
- etwa durch Gesetzgebung - beschäftigen.

-          Im Gespräch mit der Hochschule von letzter Woche, auf welches 
verweisen wird, wurden uns keine Verfahren im Detail erläutert. Uns 
wurde dahingehend das Vertrauensverhältnis entzogen, da uns unterstellt 
wurde die Presse aktiv einbezogen zu haben. Uns wurde hauptsächlich 
mitgeteilt, dass die Information auszureichen hätte, dass die Verfahren 
an der Hochschule rechtskonform verlaufen und wir keine genaueren 
Informationen erhalten werden. Gar wurde uns angekündigt, dass uns 
keinerlei hochschulinterne Informationen mehr zur Verfügung gestellt 
werden sollen, da wir diese alsbald auch an die Presse geben würden, was 
wir nie taten.

-          Leider müssen wir bezweifeln, dass wir eingebunden werden 
sollen. Gar das Gegenteil müssen wir erleben. Etwa erhält der StuRa, gar 
auch in Personalunion mit der studentischen Vertretung in der 
Senatskommission Lehre und Studium, die Protokolle der Fakultätsräte 
nicht einmal zur Einsicht. Eine Weitergabe aus den Fakultäten heraus sei 
nicht zulässig, heißt es, was wir als Ausrede erachten, um uns bewusst 
die Unterlagen nicht einfach zur Verfügung zu stellen.

Schlussendlich sind wir nicht der Meinung, das Studierende für die 
Rechtssicherheit der Hochschule bezahlen sollten. Neben der finanziellen 
Belastung ist es uns wichtig, dass wir keine arg bürokratischen 
Verfahren im Falle von Krankheit bei Prüfungen erdulden müssen. Einen 
Generalverdacht gegenüber uns allen Studierenden einzuführen, um einige 
wenige bedauerlich häufig Kranke aus der Hochschule zu drängen, 
erscheint uns unverhältnismäßig. Im Übrigen glauben wir, dass damit der 
Druck unnötig erhöht wird und darunter der Studienerfolg leidet. Oder 
worum findet Ihr geht es hier eigentlich?

Auf jeden Fall bleibt das Thema spannend und wir freuen uns auf alles 
was da noch kommt.


Liebe Grüße

Euer Referat Studium - StuRa HTW Dresden


PS: Entschuldigt bitte, falls diese E-Mail mehrfach ankommt, aber ohne 
ordentlichen Verteiler ist das halt schwer.

-------------- nächster Teil --------------
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