Antwort Ärztliche Attest - StuRa HTW Dresden
Referat Studium - StuRa HTW Dresden
studium at stura.htw-dresden.de
Do Sep 27 20:06:48 CEST 2018
Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,
liebe Angehörige der Hochschule,
aufgrund unserer Mail (Ärztliches Attest / Änderung Prüfungsordnungen)
an Euch antwortete nun die Hochschule. Wir begrüßen die Stellungnahme
sehr und möchten Euch natürlich weiterhin über die aktuellen
Entwicklungen informieren.
Eingangs möchten wir auch für die Vielzahl von Antworten auf unsere
erste Nachricht danken. Selbstverständlich werden wir sie in Gänze
berücksichtigen und bei einer kommenden Gelegenheit der Hochschule
vorstellen.
Insgesamt konnten wir feststellen, dass der Konsens darin liegt, dass
das durch die Hochschule eingeführte Verfahren auf Unverständnis stößt
und als unverhältnismäßig angesehen wird. Außerdem wurde mehrfach der
Wunsch nach mehr Kommunikation geäußert.
An dieser Stelle möchten wir daher zu einer*Podiumsdiskussion am
09.10.2018 ab 15 Uhr*(zu Beginn der Gremienblockzeit) einladen.
Natürlich sind ebenso gern Herrn Rektor Professor Roland Stenzel und
Herr Prorektor (für Lehre und Studium) Professor Ralph Sonntag, sowie
alle weiteren Mitglieder des Senates und der Fakultätsräte eingeladen.
Insbesondere richten wir auch eine Einladung als "Ehrengästinnen" an
Frau Professorin Marina Vogel, die Dekanin der Fakultät an der die
Reglung noch nicht eingeführt wurde, und Frau Professorin Gudrun Flach,
als Vorsitzende des Prüfungsausschusses der Fakultät Elektrotechnik.
Geplant ist die Veranstaltung im Raum S239. Sollte dieser Raum bereits
vergeben sein, so findet sie notfalls im Raum A105/A106 statt. Wir
werden Euch spätestens am 08.10.2018 den Raum per E-Mail endgültig
bekannt geben. Dort werden wir gern alle Fragen ausführlich beantworten.
Wir freuen uns auf Euch.
Letztlich möchten wir an dieser Stelle noch einige wenige Dinge
bezüglich der E-Mail von der Hochschule klarstellen, um Euch die
Gelegenheit zu geben, Euch bei Bedarf vorab damit auseinanderzusetzen.
- Die Hochschule ist unter anderem tatsächlich nach § 34 Abs. 1
Nr. 11 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz dazu verpflichtet das
Verfahren zu regeln. Dieser Pflicht ist die Hochschule bereits in der
Vergangenheit nachgekommen, indem ein „normaler“ Krankenschein gefordert
wurde. Theoretisch könnte die Hochschule auch nur einen
selbstgeschriebenen Zettel durch die Studierenden verlangen. Einen
gesetzlichen Zwang für ein ärztliches Attest gibt es nicht.
- Hinsichtlich der Gerichtsentscheidung ist klarzustellen, dass
es sich nicht um ein Urteil, sondern eine Einschätzung eines Richters
während eines Verfahrens handelte. Die Hochschule bekam lediglich den
Hinweis, dass es den Prüfungsausschüssen nicht ausreichen kann, aufgrund
eines Krankenscheins überhaupt beurteilen zu können, ob Studierende
prüfungsunfähig sind oder nicht. Daher wäre das Gerichtsverfahren
wahrscheinlich so oder so negativ für die Hochschule ausgegangen.
- Ebenso ist die gängige Rechtsprechung in Deutschland für uns
kein hinreichender Grund, da Judikative und Legislative stets getrennt
sind. Somit ist es den Hochschulen derzeit freigestellt. Die Hochschule
führte dieses Verfahren also freiwillig und ohne gesetzlichen Zwang ein.
Anscheinend möchte sich die Landesregierung - ferner das zuständige
Staatsministerium - vor den Landtagswahlen nicht näher mit einer Klärung
- etwa durch Gesetzgebung - beschäftigen.
- Im Gespräch mit der Hochschule von letzter Woche, auf welches
verweisen wird, wurden uns keine Verfahren im Detail erläutert. Uns
wurde dahingehend das Vertrauensverhältnis entzogen, da uns unterstellt
wurde die Presse aktiv einbezogen zu haben. Uns wurde hauptsächlich
mitgeteilt, dass die Information auszureichen hätte, dass die Verfahren
an der Hochschule rechtskonform verlaufen und wir keine genaueren
Informationen erhalten werden. Gar wurde uns angekündigt, dass uns
keinerlei hochschulinterne Informationen mehr zur Verfügung gestellt
werden sollen, da wir diese alsbald auch an die Presse geben würden, was
wir nie taten.
- Leider müssen wir bezweifeln, dass wir eingebunden werden
sollen. Gar das Gegenteil müssen wir erleben. Etwa erhält der StuRa, gar
auch in Personalunion mit der studentischen Vertretung in der
Senatskommission Lehre und Studium, die Protokolle der Fakultätsräte
nicht einmal zur Einsicht. Eine Weitergabe aus den Fakultäten heraus sei
nicht zulässig, heißt es, was wir als Ausrede erachten, um uns bewusst
die Unterlagen nicht einfach zur Verfügung zu stellen.
Schlussendlich sind wir nicht der Meinung, das Studierende für die
Rechtssicherheit der Hochschule bezahlen sollten. Neben der finanziellen
Belastung ist es uns wichtig, dass wir keine arg bürokratischen
Verfahren im Falle von Krankheit bei Prüfungen erdulden müssen. Einen
Generalverdacht gegenüber uns allen Studierenden einzuführen, um einige
wenige bedauerlich häufig Kranke aus der Hochschule zu drängen,
erscheint uns unverhältnismäßig. Im Übrigen glauben wir, dass damit der
Druck unnötig erhöht wird und darunter der Studienerfolg leidet. Oder
worum findet Ihr geht es hier eigentlich?
Auf jeden Fall bleibt das Thema spannend und wir freuen uns auf alles
was da noch kommt.
Liebe Grüße
Euer Referat Studium - StuRa HTW Dresden
PS: Entschuldigt bitte, falls diese E-Mail mehrfach ankommt, aber ohne
ordentlichen Verteiler ist das halt schwer.
-------------- nächster Teil --------------
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