[dk] Datenschiutz i.d. Prüfungsordnung / Kennzeichnung und Personenzuordnung

Wolf vv01f at stura.htw-dresden.de
Do Jan 22 13:54:20 CET 2015


Guten Tag,

tl;dr:
Um etwas konkreter zu werden, hier ein Vorschlag für die Ergänzung der
Prüfungsordnung in Anlehnung an die [Musterprüfungsordnung
Bachelor](http://wiki.stura.htw-dresden.de/index.php/Musterpr%C3%BCfungsordnung_Bachelor/Dokument#.C2.A7_11_Schriftliche_Pr.C3.BCfungsleistungen):
§9
2. Zur Authentisierung dient der Studentenausweis.
3. Bei Schriftlichen Prüfungsleistungen und Abgabe von schriftlichen
Arbeiten zum Zweck der Leistungsfeststellung- oder Bewertung ist die
Angabe von Personenangaben wie Namen, Unterschriften und durch mit der
Bewertung befasste Personen auflösbare Kennzeichen zu unterlassen.

Hergang:

bereits bei der ESE wurde seitens des StuRa darüber informiert, dass auf
schriftlichen Prüfungen seitens der Professoren sehr häufig um die
Angabe des Namens gebeten wird. Und es wurde auch kommuniziert, dass
dies nicht nur unnötig ist, sondern im Zweifel auch (ob bewusst oder
unterbewusst sei dahingestellt) eine unerwünschte Beeinflussung der
Wahrnehmung der abgelegten Arbeit bzw. Leistung verursachen kann.
Als sehr simple Lösung wurde benannt, dass man stets nur seine
Matrikelnummer (oder ein anderes Merkmal das zur Pseudonymisierung
geeignet ist) dort angeben könne und den Namen auslassen.
Leider wurde bis heute keine Umsetzung dieser Absicht bekannt. Daher
rege ich, auch im Eindruck meines ersten Semesters, die Initiative
erneut an.

Bei Nachfragen an die meiner Meinung nach Zuständigen Stellen der
Hochschule wurde von deren Seite unter dem Deckmantel der Höflichkeit
(Anrede) sehr gerne zunächst eine Personenkontrolle (Name, Status)
inklusive Geschlechtsfeststellung durchgeführt. Das ist nicht nur
unnötig für die Klärung der Sachfragen sondern genau genommen pervers
und außerdem eine nicht nachvollziehbare Verzögerung von
Verwaltungsvorgängen.

Dieses Vorgehen ist aber zum einen von der Prüfungsordnung nicht gedeckt
und zum anderen bei den Lehrenden nicht allgemein akzeptiert. Selbst der
Datenschutzbeauftragte sieht keinen Grund hierfür - was ich einfach
nicht verstehe. Weiterhin behauptet er, die Matrikelnummer sei nicht
geeignet ohne dies zu belegen.
Auch gibt es einzelne Lehrende die Unterschriften auf der Prüfung
verlangen. Im Bereich Sprachen/Englisch wurde bei Abgabe eine
Unterschrift auf einer Liste abverlangt.
Ich verstehe beide Maßnahmen nicht, denn wenn überhaupt jemand, würde
ich eine Unterschrift für die Abgabe als Nachweis benötigen. Zur
Überprüfung bei Abgabe kann der Studentenausweis dienen.

Auf Nachfrage zum Vorhandensein (Tatsachenfeststellung) von Listen bei
Lehrenden mit Matrikel, s-Nummer und Namen konnte (oder wollte) mir
weder der Datenschutzbeauftragte noch das - meiner Wahrnehmung nach von
einem Jurist geführte - Dezernat Studienangelegenheiten eine verwertbare
Auskunft geben. Stattdessen wurde ich mit einem Link
(http://www.studieren.net/wissen/matrikelnummer.html - warum nicht
gleich Wikipedia?!) in für an sonst übliche Ansprüche an
wissenschaftliches Arbeiten völlig untypischer Weise abgespeist.
Nachfrage daraufhin mit Terminsetzung wurde komplett ignoriert, das ist
ein eklatanter Verstoß gegen übliche Verwaltungspraxis und sollte ggf.
in eine Festlegung innerhalb der Hochschule münden wenn dies gegenüber
der Selbstvertretung der Studierenden häufiger auftritt.

Deshalb folgende Fragen:
1. Zu welchem Zweck wurden Matrikel und Bibliotheksnummer in der HTW
geschaffen? (Folge: Die Erfassung und Verarbeitung darf nur zweckbezogen
erfolgen.)
2. Welche Daten eines Studenten benötigen Dozenten um eine schriftliche
Prüfung auszuwerten und gegenüber der Hochschule bekannt zu geben?
(Folge: Die Antwort sollte idealerweise lauten: Keine bis auf die
Matrikel bzw. ein Token zu Zweck der Anonymisierung).
3. Wozu werden Unterschriften abverlangt und wodurch ist dies
gerechtfertigt?
4. Wann ist die konkrete Angabe von Personenbezogenen Daten in
Prüfungsleistungen unabdingbar? (Folge: Hierfür müssten Ausnahmen
formuliert sein.)


Mit herzlichen Grüßen,

die Person, welche im Kopf unter Absender (technisch, im Header
gekennzeichnet mit "From: ") steht.

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