Ausnahmsweise rückwirkende BAföG-Antragstellung bis 30.04.2021
Referat Öffentlichkeitsarbeit
oea at stura.htw-dresden.de
Sa Mär 20 12:36:20 CET 2021
Liebe KommilitonInnen,
es gibt tatsächlich gute Nachrichten und Erfolge in Sachen BAföG zu
verkünden:
ab jetzt dürfen ausnahmsweise auch*rückwirkend BAföG-Anträge für das
vergangene Wintersemester*gestellt werden!
Du warst im SoSe 2020 bzw. WiSe 2020/21 ordentlich immatrikuliert und
befandest Dich im SoSe 2020 noch innerhalb Deiner Regelstudienzeit?
Dann wird Deine Regelstudienzeit pandemiebedingt um ein bzw. zwei
Semester verlängert! Das hat der Sächsische Landtagim Dezember 2020
entschieden <https://www.kss-sachsen.de/corona_faqgesetz>.
Was bedeutet das? Auch Dein BAföG-Anspruch verlängert sich dadurch um
ein bzw. zwei Semester.*Ist Deine**Regelstudienzeit eigentlich mit Ende
des SoSe 2020 abgelaufen**?*Dann hattest Du im Oktober und November
keinen Anspruch auf BAföG, obwohl Du durch die Erhöhung der
Regelstudienzeit berechtigt warst.
Nun kannst Du rückwirkend einen Antrag für das WiSe 2020/21 stellen!
Damit bekommst Du auch Dein BAföG für die beiden "ausgefallenen" Monate.
Dies ist allerdings*nur bis zum 30.04.2021*möglich. Also stell schnell
noch Deinen Antrag beim Studentenwerk!
Mehr darüber kannst Duhier
<https://www.studentenwerk-leipzig.de/bafoeg-finances/aenderung-im-hochschulfreiheitsgesetz-wegen-corona-laengerer-bafoeg-anspruch>nachlesen.
Dein StuRa
--
Referat Öffentlichkeitsarbeit
StuRa HTW Dresden
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