Ausnahmsweise rückwirkende BAföG-Antragstellung bis 30.04.2021

Referat Öffentlichkeitsarbeit oea at stura.htw-dresden.de
Sa Mär 20 12:36:20 CET 2021


Liebe KommilitonInnen,

es gibt tatsächlich gute Nachrichten und Erfolge in Sachen BAföG zu 
verkünden:

ab jetzt dürfen ausnahmsweise auch*rückwirkend BAföG-Anträge für das 
vergangene Wintersemester*gestellt werden!

Du warst im SoSe 2020 bzw. WiSe 2020/21 ordentlich immatrikuliert und 
befandest Dich im SoSe 2020 noch innerhalb Deiner Regelstudienzeit?
Dann wird Deine Regelstudienzeit pandemiebedingt um ein bzw. zwei 
Semester verlängert! Das hat der Sächsische Landtagim Dezember 2020 
entschieden <https://www.kss-sachsen.de/corona_faqgesetz>.

Was bedeutet das? Auch Dein BAföG-Anspruch verlängert sich dadurch um 
ein bzw. zwei Semester.*Ist Deine**Regelstudienzeit eigentlich mit Ende 
des SoSe 2020 abgelaufen**?*Dann hattest Du im Oktober und November 
keinen Anspruch auf BAföG, obwohl Du durch die Erhöhung der 
Regelstudienzeit berechtigt warst.

Nun kannst Du rückwirkend einen Antrag für das WiSe 2020/21 stellen! 
Damit bekommst Du auch Dein BAföG für die beiden "ausgefallenen" Monate.

Dies ist allerdings*nur bis zum 30.04.2021*möglich. Also stell schnell 
noch Deinen Antrag beim Studentenwerk!

Mehr darüber kannst Duhier 
<https://www.studentenwerk-leipzig.de/bafoeg-finances/aenderung-im-hochschulfreiheitsgesetz-wegen-corona-laengerer-bafoeg-anspruch>nachlesen.

Dein StuRa

-- 
Referat Öffentlichkeitsarbeit
StuRa HTW Dresden

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