Wahlausschreibung StuRa Wahlen 2022/2023

Wahlleitung der Studentinnenschaft wahl at stura.htw-dresden.de
Di Mai 3 15:49:54 CEST 2022



    *Wahlausschreibung*


      *Studentinnenrat*

der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Für diese Wahl gilt die Wahlordnung der Studentinnenschaft vom 22. 
Januar 2022.

Die Wahlordnung liegt mindestens beim Studentinnenrat im Raum A 108 aus.

Stelle des Wahlausschusses und der Wahlleiterin ist der Studentinnenrat.

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      *Wahltermin*

Dienstag, 14.06.2022 vom 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr


      *Wahlraum*

Campus Friedrich-List-Platz: PAB im Zentralgebäude

Campus Pillnitz: Foyer Pillnitzer Platz 1 (für Studierende der Fakultät

Landbau/Umwelt/Chemie, außer Chemieingenieurwesen)

Für die Wahlen der Vertreterinnen der Fakultäten in den Studentinnenrat 
sind alle Studentinnen, die im Wählerinnenverzeichnis für die Wahl des 
Studentinnenrates aufgeführt sind, wählbar. Alle Studentinnen der 
jeweiligen Fakultät, die Mitglied der Studentinnenschaft sind, sind 
wahlberechtigt.

Für alle acht Fakultäten sind jeweils vier Studentinnen in den 
Studentinnenrat zu wählen.

In diesem Zusammenhang werden alle Studentinnen aufgefordert, 
Kandidaturen einzureichen. Die Frist endet am 19.05.2022 um 15:00 Uhr. 
Die Kandidaturen sind schriftlich fristgerecht bei der Wahlleiterin 
einzureichen (per Hauspost der HTW Dresden oder im Raum A 108 während 
der Öffnungszeiten des Servicebüros).

Zu beachten ist, dass nur fristgerecht eingereichte Kandidaturen 
berücksichtigt werden können und nur diejenigen gewählt werden können, 
die in einem Wahlvorschlag aufgenommen wurden. Zugelassene 
Wahlvorschläge werden mindestens durch Aushang im Schaukasten des 
Studentinnenrat (neben dem Raum Z 134) bekannt gegeben.

Das Wählerinnenverzeichnis für die Wahl des Studentinnenrates liegt beim 
Studentinnenrat im Raum A 108 und im Raum Z 246 vom 11.05.2022 bis 
13.05.2022 jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur Einsicht aus. Gegen 
die Nichteintragung oder falsche Eintragung in das 
Wählerinnenverzeichnis für die Wahl des Studentinnenrates kann die 
betroffene Person bis 16.05.2022 schriftlich Einspruch bei der 
Wahlleiterin einlegen. Gleiches gilt für die Eintragung nicht 
wahlberechtigter Personen durch die Wahlberechtigten. Die 
Wahlberechtigten erhalten möglichst bis zur Schließung des 
Wählerinnenverzeichnisses am 16.05.2022 eine Wahlbenachrichtigung.

Die Möglichkeit der Briefwahl besteht; die Übersendung der 
entsprechenden Unterlagen ist textlich bis spätestens 30.05.2021 um 
15:00 Uhr bei dem Wahlleiter der HTW Dresden (Kanzler Alexander E. 
Müller) zu beantragen. Weitere Informationen zu den Wahlen der 
Studentinnenschaft sind beim Studentinnenrat (www.stura.htw-dresden.de) 
zu finden. Fragen sind an den Wahlausschuss der Studentinnenschaft 
(wahl at stura.htw-dresden.de) zu richten.

Die Wahlausschreibung wurde am 14.04.2022 in Dresden erlassen.

Stephan Rankl

Wahlleiterin der Studentinnenschaft HTW Dresden

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HTW Dresden
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