Wahlausschreibung StuRa Wahlen 2022/2023
Wahlleitung der Studentinnenschaft
wahl at stura.htw-dresden.de
Di Mai 3 15:49:54 CEST 2022
*Wahlausschreibung*
*Studentinnenrat*
der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Für diese Wahl gilt die Wahlordnung der Studentinnenschaft vom 22.
Januar 2022.
Die Wahlordnung liegt mindestens beim Studentinnenrat im Raum A 108 aus.
Stelle des Wahlausschusses und der Wahlleiterin ist der Studentinnenrat.
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*Wahltermin*
Dienstag, 14.06.2022 vom 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
*Wahlraum*
Campus Friedrich-List-Platz: PAB im Zentralgebäude
Campus Pillnitz: Foyer Pillnitzer Platz 1 (für Studierende der Fakultät
Landbau/Umwelt/Chemie, außer Chemieingenieurwesen)
Für die Wahlen der Vertreterinnen der Fakultäten in den Studentinnenrat
sind alle Studentinnen, die im Wählerinnenverzeichnis für die Wahl des
Studentinnenrates aufgeführt sind, wählbar. Alle Studentinnen der
jeweiligen Fakultät, die Mitglied der Studentinnenschaft sind, sind
wahlberechtigt.
Für alle acht Fakultäten sind jeweils vier Studentinnen in den
Studentinnenrat zu wählen.
In diesem Zusammenhang werden alle Studentinnen aufgefordert,
Kandidaturen einzureichen. Die Frist endet am 19.05.2022 um 15:00 Uhr.
Die Kandidaturen sind schriftlich fristgerecht bei der Wahlleiterin
einzureichen (per Hauspost der HTW Dresden oder im Raum A 108 während
der Öffnungszeiten des Servicebüros).
Zu beachten ist, dass nur fristgerecht eingereichte Kandidaturen
berücksichtigt werden können und nur diejenigen gewählt werden können,
die in einem Wahlvorschlag aufgenommen wurden. Zugelassene
Wahlvorschläge werden mindestens durch Aushang im Schaukasten des
Studentinnenrat (neben dem Raum Z 134) bekannt gegeben.
Das Wählerinnenverzeichnis für die Wahl des Studentinnenrates liegt beim
Studentinnenrat im Raum A 108 und im Raum Z 246 vom 11.05.2022 bis
13.05.2022 jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur Einsicht aus. Gegen
die Nichteintragung oder falsche Eintragung in das
Wählerinnenverzeichnis für die Wahl des Studentinnenrates kann die
betroffene Person bis 16.05.2022 schriftlich Einspruch bei der
Wahlleiterin einlegen. Gleiches gilt für die Eintragung nicht
wahlberechtigter Personen durch die Wahlberechtigten. Die
Wahlberechtigten erhalten möglichst bis zur Schließung des
Wählerinnenverzeichnisses am 16.05.2022 eine Wahlbenachrichtigung.
Die Möglichkeit der Briefwahl besteht; die Übersendung der
entsprechenden Unterlagen ist textlich bis spätestens 30.05.2021 um
15:00 Uhr bei dem Wahlleiter der HTW Dresden (Kanzler Alexander E.
Müller) zu beantragen. Weitere Informationen zu den Wahlen der
Studentinnenschaft sind beim Studentinnenrat (www.stura.htw-dresden.de)
zu finden. Fragen sind an den Wahlausschuss der Studentinnenschaft
(wahl at stura.htw-dresden.de) zu richten.
Die Wahlausschreibung wurde am 14.04.2022 in Dresden erlassen.
Stephan Rankl
Wahlleiterin der Studentinnenschaft HTW Dresden
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Wahlleitung der Studentinnenschaft
HTW Dresden
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